Fragen und Antworten
Häufige Fragen und Antworten:
1. Wie erreichen Sie die Hausverwaltung Atrium-plus ?
Unsere Servicenummern:
Tel.: 02302 / 58 00 90
Fax: 02302 / 58 00 999
E-Mail:
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Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag-Freitag: 09:00-13:00 Uhr
Postalisch: Kreisstraße 20, 58453 Witten
Persönlich: Crengeldanzstraße 81a, Witten
2. Hausmeisterdienste
Unser Hauswartsdienst achtet auf den Erhalt, die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit Ihres Wohnobjektes. Seine Hauptaufgaben sind die technische Überwachung und Betreuung Ihrer Immobilie, sowie die Kontrolle des Gesamtzustandes der Immobilie. Erforderliche größere Reparaturen werden an Spezialfirmen weitergeleitet und ihre ordnungsgemäße Ausführung wird vom Hauswart koordiniert, überprüft und dokumentiert. Der Hauswartsdienst beinhaltet bei Vereinbarung auch die Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück, sowie die Fußwegreinigung und Gartenpflege.
Wir unterscheiden grundsätzlich schon im Rahmen unserer Vertragsgestaltung, die im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abrechnungsfähigen Betriebskosten und nicht umlagefähige Kosten wie z.B. Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungskosten, stringent zu trennen, so dass Sie als Mieter eine gesetzeskonforme Betriebskostenabrechnung erhalten.
Achtung: Bitte melden Sie uns sofort jeden Mangel an der Mietsache in und an Ihrer Wohnung, sowie den Gemeinschaftsflächen und Außenanlagen. Nutzen Sie dazu bitte den beiliegenden Vordruck „Reparaturservice“ oder melden Sie Mangel mittel dem Kundenportal www.eMieterservice.com.
3. Ich möchte kündigen. Was muss ich beachten?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen (Datum Posteingang). Dabei sollte beachtet werden, dass all die Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.
4. Wann erhalte ich meine Mietsicherheit (Mietkaution, Bürgschaft, Sparbuch) zurück?
Sobald die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung an den Vermieter erfolgt ist und die Schlüssel übergeben wurden, wird die Auszahlung der Mietsicherheit veranlasst. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen, da bis zu diesem Tag noch die Verzinsung Berücksichtigung findet.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Mieter ihre aktuelle Bankverbindung bei der Endabnahme auf dem Abnahmeprotokoll angeben. Wie in der Kündigungsbestätigung Ihnen schon mitgeteilt wurde, wird ein Einbehalt von 20% der Mietkaution, für eventuell anstehende Nachzahlungen aus der noch kommenden Betriebskostenabrechnung einbehalten.
5. Kann ich früher ausziehen, wenn ich einen Nachmieter stelle?
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, sofern mit einem adäquaten Nachmieter ein Mietvertrag geschlossen wurde.
6. Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Wie kann ich mich wehren?
In diesem Fall sollte die Störung in schriftlicher Form unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung dem Servicecenter mitgeteilt werden. Falls es Zeugen gibt, sollten diese die beschriebenen Unzulänglichkeiten mit ihrer Unterschrift bestätigen.
7. Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?
Soweit es sich nicht um eine übliche Kleintierhaltung handelt (z. B. Fische, Hamster, Vögel), muss die Haltung von Haustieren (Hund, Katze, etc.) durch die Hausverwaltung genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag bei uns erforderlich, der eine detaillierte Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) und vorzugsweise auch ein Foto enthalten sollte. Die Haltung von Kampfhunden ist generell untersagt.
8. Ich kann die Nachzahlung der Mieten nicht in einer Summe leisten.
Nach schriftlicher Vereinbarung kann eine Nachzahlung der Mietschulden in Raten geleistet werden. Der Rückstand sollte aber innerhalb von 6 Monaten getilgt sein.
9. Ich kann nicht innerhalb der ersten Werktage zahlen. Kann ich später zahlen?
Ja, die Miete kann auch regelmäßig per Lastschrift jeweils am 15. eines jeden Monats abgebucht werden.
10. Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?
Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.
11. Thema: Mietschulden
Leider ist es immer noch notwendig darauf hinzuweisen, dass die Zahlung des Mietzinses die Hauptleistungspflicht des Mieters ist, so dass der Verzug der Zahlung des Mietzinses eine Leistungsstörung darstellt. In Verzug setzt sich der Mieter schon dann, wenn er nicht, wie im Mietvertrag geregelt und durch Unterschrift beider Vertragsparteien verbindlich vereinbart, die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag an den Vermieter entrichtet.
Ob nun ein gerichtlicher Mahnbescheid und in der Folge der Gerichtsvollzieher ins Haus kam, das Amtsgericht die Klage auf Zahlung der Rückstände bzw. auf Zahlung der Rückstände und Räumung der Wohnung zustellte oder der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung vornehmen musste, diese sehr erheblichen Kosten hatte der Schuldner dann auch noch zu tragen. Die Wahrscheinlichkeit danach wieder "auf einen grünen Zweig zu kommen" ist sehr gering.
Nach wie vor bieten wir unseren Mietern, die mit der Zahlung des Mietzinses in Rückstand geraten sind, unsere Hilfe an. Wir erwarten allerdings, dass sie sich persönlich mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter stehen den Betreffenden nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Die Schuldenregulierung kann vertraglich vereinbart werden.
12. Zu welchen Zeiten kann ich ins Büro kommen?
Unsere Geschäftzeiten sind: Montags bis Freitags von 9.00-13.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall vorher einen Termin.




