Was ist Mieterstrom?

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung an Letztverbraucher in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht wird.

In der Praxis erzeugt und liefert der Vermieter den Strom oft nicht selbst, sondern betraut hiermit einen Mieterstromlieferanten (= CB Immobilien GmbH), dem er die entsprechenden Dachflächen zur Verfügung stellt. So auch an unseren Mietobjekten. Wir bieten Ihnen an den folgenden Standorten (Kreisstrasse 22, Bodenbacherstrasse 10, Konradstrasse 4c und Mühlenstrasse 16) ab dem 1. Juni 2023 Mieterstrom zu folgenden Konditionen an:

  • Grundgebühr 10 € mtl
  • PV-Strom 32 cent/kwh
  • Netzstrom zwischen 34 ct. und 38 ct. pro kwh je nach Standort

Alle o.a. Angaben inkl. aller Abgaben und der Umsatzsteuer.

Gut zu wissen:

  1. Als Mieter sind Sie keinesfalls verpflichtet, einen Mieterstromvertrag zu unterzeichnen. Sie dürfen Ihren Stromanbieter immer frei wählen
  2. Die Befürchtung, dass die PV-Anlage nicht ausreichend Strom produziert, muss der Mieter nicht haben. Denn:
  • Produziert die Photovoltaikanlage weniger Strom, als der bzw. die Mieter benötigen, wird der restliche Strombedarf durch das öffentliche Stromnetz gedeckt
  • Produziert die Photovoltaikanlage mehr Strom, als die Mieter benötigen, wird der überschüssige Strom in den Batteriespeicher eingespeist und kann später verbraucht werden.
  1. Der Mieter erhält vom Mieterstromlieferanten jährlich eine Mieterstrom-Abrechnung.
  2. Jeder Mieter erhält einen geeichten Mieterstromzähler.
  3. Win-Win-Situation für Mieter, Vermieter und Mieterstromlieferant:

Mieter: Der Mieterstromtarif liegt aktuell um mindestens 10% Prozent niedriger liegt als der Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers. Zukünftige Preissteigerungen im Grundversorgertarif führen bei Ihnen (nur) sukzessive zu einer maximalen Ersparnis von 10% bis 25%.

Mieterstromlieferanten können hingegen gut 15 Prozent mehr Erlöse mit einer Photovoltaikanlagen erzielen, wenn Sie den Strom direkt an ihre Mieter verkaufen und nicht den gesamten Strom in das Netz einspeisen.

Vermieter: Weitere Vorteile für den Vermieter bestehen darin, dass er die Nebenkosten für seine Mieter senkt und somit die Attraktivität bzw. den Marktwert seiner Immobilie steigert.

  1. Solarstrom und Netzstrom werden in einem Mieterstromtarif zusammengefasst – für den Mieter bedeutet das keinen Aufwand und er ist IMMER mit Strom versorgt.

Fazit: Mieterstrom funktioniert also immer nur durch den Zusammenschluss von Mieter, Vermieter, Mieterstromlieferant (= CB Immobilien GmbH) und Stromanbieter (ELE).
 

Mieterstromverträge als PDF:

Sie möchten ab dem 01.06.2023 Mieterstrom beziehen. Dann füllen Sie bitte den beigefügten Mieterstromvertrag vollständig aus und senden uns diesen per Post an die Christian Buderus Immobilien GmbH – Kreisstrasse 24 – 58453 Witten oder per Mail an mieterstrom@atrium-plus.de.

 

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: Sabine Deiting, Tel. 02302 66665-10, sd@bfo44.de

Quellen: